Dienstag, 7. Februar 2017

... keine Wohnbeihilfe mehr !?

via Regina Petrik : keine Wohnbeihilfe mehr !?
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INFO vor allem für in Sozialarbeit und Beratung Tätige und sozialpolitisch Engagierte im Burgenland:
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Im Jahr 2012 wurde im Burgenland das Wohnbauförderungs-gesetz insofern geändert, dass Menschen mit Anspruch auf bedarfsorientierte Mindestsicherung fortan keine Wohnbeihilfe mehr gewährt wurde.
Das hat für einige Betroffene schlimme Auswirkungen !!!
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Wir finden, das sollte bereinigt werden und haben unten stehenden Antrag in den Landtag eingebracht.

Was die Regierungsfraktionen damit tun, erfahren wir am 22. Februar im Ausschuss.
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Bis dahin könnt ihr tätig werden: Wenn ihr meint, dass es wichtig ist, die Streichung der Wohnbeihilfe für BMS-BezieherInnen zurückzunehmen, dann sagt das doch bitte möglichst bald den Klubobmännern Hergovich (SPÖ) und Molnar (FPÖ) und dem zuständigen Landesrat Darabos.
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Wenn jede_r aus der eigenen Position und Funktion heraus tätig wird, können wir gemeinsam etwas bewirken.
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2 Kommentare:

  1. Wolfgang W.:
    Das Problem besteht in ganz Österreich . Die Wohnkosten werden mit der Mindestsicherung gesetzlich abgedeckt. Siehe Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) umfasst Leistungen zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhaltes und des Wohnbedarfes für Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und sich ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen, Vermögen) nicht mehr leisten können.

    Die Leistungen werden durch Geld- oder Sachleistungen in Form von pauschalierten Mindeststandards erbracht.

    Lebensunterhalt:
    Mit der pauschalierten Leistung sollen insbesondere die regelmäßigen Aufwendungen für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Energie, aber auch Aufwendungen für persönliche Bedürfnisse abgedeckt werden.

    Wohnbedarf:
    Die Mindeststandards beinhalten auch einen Wohnkostenanteil.

    Die Summe der Mindeststandards aller Personen, die gemeinsam in einer Haushalts- oder Wohngemeinschaft leben, ist grundsätzlich mit dem Betrag von € 1.500,00 begrenzt.

    Ausnahme:
    Die Mindeststandards von Personen, die Pflegegeld oder erhöhte Familienbeihilfe beziehen oder die dauernd arbeitsunfähig sind, sind nicht zu kürzen.

    Die BMS wird befristet gewährt und 12-mal jährlich im Nachhinein ausbezahlt.

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  2. Wohnbeihilfe
    - Wer bekommt Wohnbeihilfe?
    - Grundvoraussetzungen:

    o Österreichische oder eine nach dem Recht der Europäischen Union oder aufgrund eines Staatsvertrages gleichgestellte Staatsbürgerschaft
    o Hauptmieter und Nutzer der Wohnung
    o Vorliegen eines dringenden Wohnbedürfnisses und keiner weiteren Wohnmöglichkeit; Begründung des Hauptwohnsitzes ist nachzuweisen
    o Kein Anspruch auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung gem. § 4 Bgld. MSG (zuständig Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft)

    http://www.burgenland.at/land-politik-verwaltung/politik-verwaltung/bezirksverwaltungsbehoerden/

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